Anpassung der Hausaufgaben-/Mittagsbetreuungsgebühren ab 01. September 2023
Gemäß § 5 der Mittagsbetreuungsgebührensatzung erhöhen sich die Gebühren bei einer tariflichen Änderung im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste automatisch um die prozentuale Lohnsteigerung ab Beginn des darauffolgenden Schuljahres. Der Betrag wird auf volle 10 Cent aufgerundet.
Ab dem 01.09.2023 gelten somit folgende Gebühren:
Betreuungszeit | Gebühr (aufgerundet) |
Mittagsbetreuung bis max. 14 Uhr (mehr als 1 Tag/Woche) | 51,30 € |
Mittagsbetreuung 1 Tag/Woche | 25,80 € |
Mittags- und Hausaufgabenbetreuung bis max. 16 Uhr (mind. 2 Tage/Woche) | 90,40 € |