Härtefallhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas)

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Der Antragsstart ist am 15. Mai 2023 geplant. Anträge können dann auf der Webseite gestellt werden. https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php