Antrag auf Bauwasser - Wichtige Informationen

Kosten

Grundsätzlich wird eine Bauwasserpauschale, abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten, festgesetzt (bzw. 1,24 € pro Kubikmeter zzgl. 7% MwSt bei vorhandenen Zähler):

  • 40 cbm Bauwasserpauschale bei Errichtung bis zu zwei Wohneinheiten
  • 80 cbm Bauwasserpauschale bei Errichtung bis zu fünf Wohneinheiten
  • 120 cbm Bauwasserpauschale bei Errichtung ab sechs Wohneinheiten

Vor Installation des Systemtrenners ist eine Kaution von 250 € beim Kommunalunternehmen zu leisten. 

Bitte überweisen Sie die Kaution in Höhe von 250,- € mit dem Verwendungszweck „Kaution Bauwasseranschluss – Objekt“ an folgendes Konto:

  • Raiffeisenbank Aresing-Gerolsbach e.G. 
  • IBAN: DE60 7216 9080 0100 0444 40

Zusätzlich werden Materialkosten in Höhe von 40 €, Brutto sofort nach Einbau des Bauwasserhahns in Rechnung gestellt.

Verpflichtung

Sie versichern ausdrücklich, dass das bereitgestellte Frischwasser auf dem Grundstück verbraucht und nicht in die Kanalisation eingeleitet wird. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, bei Beendigung der Arbeiten, dies anzuzeigen und einen Hauswasseranschluss (Wasserzähler) zu beantragen. Die Einrichtung des Bauwasseranschlusses muss vom Wasserwart durchgeführt werden. Für Rückfragen können Sie sich an folgende Tel.-Nr. 0173 9404465 (Hr. Schubert) wenden. 

Hier Bauwasser beantragen