Aktuelle Bekanntmachungen
- Eingereichte Wahlvorschläge Gemeinderat
- Eingereichte Wahlvorschläge Bürgermeisterwahl
- Bekanntmachung Wahlausschuss
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Gemeinderat
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Gemeinderat - Anlage
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Bürgermeister
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Landrat/Landrätin
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Kreistag mit Anlage
Kommunalwahl 2026
Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gerolsbach sind aufgerufen, ihre kommunalen Vertretungen neu zu wählen. Die Kommunalwahl ist ein zentrales Element der kommunalen Demokratie und bietet die Möglichkeit, das politische Geschehen vor Ort aktiv mitzugestalten.
Gesetzlicher Rahmen
Die Kommunalwahl in Bayern erfolgt auf Grundlage des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sowie der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO). Diese regeln unter anderem den Wahltermin, das Wahlverfahren, die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die Organisation der Wahl.
Welche Ämter und Gremien werden gewählt?
Bei der Kommunalwahl 2026 werden folgende Mandate vergeben:
- die Erste Bürgermeisterin / der Erste Bürgermeister der Gemeinde Gerolsbach,
- die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Gerolsbach,
- der Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm,
- die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm.
Die Amtszeit der gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger beträgt grundsätzlich sechs Jahre.
Wer ist wahlberechtigt?
Aktiv wahlberechtigt sind:
- alle Deutschen sowie
- alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger,
sofern sie
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- sich seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag in der Gemeinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten (in der Regel Hauptwohnung).
Vorbereitung und Ablauf der Wahl
Einreichung der Wahlvorschläge
Wahlvorschläge konnten von Parteien und Wählergruppen nach der öffentlichen Bekanntmachung am 9. Dezember 2025 bis spätestens 8. Januar 2026, 18:00 Uhr, eingereicht werden.
Der gemeindliche Wahlausschuss entschied anschließend über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahl. Die Wahlausschüsse für Landrats- und Kreistagswahl tagten getrennt.
Eingereichte Wahlvorschläge in der Gemeinde Gerolsbach
Gemeinderatswahl
Für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Gerolsbach wurden fristgerecht folgende Wahlvorschläge eingereicht und zugelassen:
- 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
- 04 Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)
- 06 Freie Wähler Gerolsbach (FWG)
- 07 Unabhängige Bürger (UB)
Bürgermeisterwahl
Für die Wahl des Ersten Bürgermeisters wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
- 01 Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
Martin Seitz, Selbstständiger Unternehmer, Jahrgang 1961,
Erster Bürgermeister, Kreisrat, Gemeindeteil Alberzell - 07 Unabhängige Bürger (UB)
Stefan Maurer, Diplom-Verwaltungswirt, Jahrgang 1970,
Gemeinderatsmitglied, Gerolsbach
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 25. Januar bis 15. Februar 2026 an alle Wahlberechtigten versandt.
Briefwahl
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen ist frühestens ab dem 16. Februar 2026 zulässig (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO).
Wahlsonntag – 8. März 2026
Am Wahltag sind die Abstimmungsräume von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Neuerung zur Kommunalwahl 2026 in Gerolsbach: Alle Wahllokale befinden sich zentral in der Grundschule Gerolsbach. Der Eingang zu den Urnenwahllokalen liegt im Untergeschoss.
Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer/-in
Die Durchführung einer Wahl erfordert eine Vielzahl von ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vor Ort. Wir laden Sie herzlich ein, sich als Wahlhelfer/-in zu engagieren
Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung oder melden Sie sich hier. Helfen Sie mit, damit unsere Kommunalwahl reibungslos und demokratisch abläuft!
Abschließende Hinweise
- Merken Sie sich den Wahltermin vor: Sonntag, 8. März 2026
- Prüfen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nach Erhalt
- Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl, falls Sie am Wahltag verhindert sind
- Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch: Jede Stimme zählt
Die Gemeinde Gerolsbach ruft alle Wahlberechtigten zur aktiven Teilnahme an der Kommunalwahl 2026 auf.



